Neugeborenen-Hörscreening
Anmeldung ☎ 7875158


Neugeborenen - Hörscreening

Ein Hörscreening wird in unserer Praxis durchgeführt.


Ein Hörscreening sollten Sie möglichst innerhalb des ersten 1/2 Jahres nach der Geburt duchführen lassen. Aber auch danach und bei Hör-Auffälligkeiten des Kindes ist das ratsam.

Für ein Hörscreening kommen Sie einfach mit Ihrem Baby zu den Öffnungszeiten in die Praxis.
Zur Sicherheit wäre es aber besser, sie rufen vorher an: Telefon: 7875158.
Bringen Sie bitte das gelbe Heft des Kindes mit.

Auch wenn die Messung einfach und schmerzfrei ist, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Kind muss möglichst ruhig sein. Es sollte z.B. gerade gegessen haben, gestillt werden, oder schlafen.
Für Babys ist die Untersuchung etwas Neues und Ungewohntes. Sie müssen sich erst daran gewöhnen. Viele Bewegungen, Weinen oder Schreien führen zu Fehlmessungen.

Klappt die Untersuchung beim ersten Mal nicht, sollte sie an einem anderen Tag wiederholt werden.
Das ist für Sie zwar etwas zeitaufwendig, aber im Interesse Ihres Kindes lohnend!

Was ist das Neugeborenen-Hörscreening?


Beim Neugeborenen-Hörscreening wird Hörfähigkeit Ihres Babys überprüft.
Es wird die Frage beantwortet: Kann das Kind hören, ist es schwerhörig oder gar taub?

 

Warum ist ein Hörscreening wichtig?


Das Hören ist eines der wichtigsten Sinne des Menschen.
Für die Kommnikation mit der Umwelt ist das Hörvermögen, ebenso wie das Sehen, entscheidend.
Man denke nur an einfache Unterhaltungen, Fernsehen, Geräusche der Natur oder das Erlebnis Musik.
Hören war in der Entwicklung der Menschheit überlebenswichtig: Wer Gefahren akustisch wahrnimmt, kann entsprechend reagieren. Heute kann der Mensch auch ohne den Hörsinn leben. Aber: Die Kommnikation und Ledensqualiät ist gegenüber den Hörenden Menschen eingeschränkt.

Ohne Hören - kein Sprechen!

Kann ein Kind nicht hören, lernt es auch nicht sprechen!
Folglich ist Hören wichtig für die ungestörte emotionale und psychosoziale Entwicklung von Kindern.

1 - 2 Taubheiten auf 1000 Geburten!

Eine angeborene beidseitige Hörstörung tritt in einer Häufigkeit von 1 bis 2 : 1000 Geburten auf.
Das bedeutet bespielsweise, dass in Bayern ca. 120 bis 240 Kinder jährlich mit einem Hörverlust von >40 dB geboren werden. Es ist somit die häufigste angeborene Störung überhaupt.
Besonders Risikoschwangerschaften oder Sauerstoffmangel können Ursache einer Schwerhörigkeit sein. Doch meist treten spotane Genmutationen auf, die zu einer Schwerhörigkeit führen.
Ohne Hörscreening wird z. B. die Diagnose einer Gehörlosigkeit erst im Alter von etwa 16,4 Monaten gestellt, die einer Schwerhörigkeit erst im Alter von 31,4 Monaten.
Dieser Zeitpunkt ist für eine optimale therapeutische Versorgung zu spät, um Beeinträchtigungen von Sprachentwicklung, kognitiven Fähigkeiten und sozialer Integration zu verhindern.
Wichtige Zeiträume der Sprachentwicklung sind unwiederbringlich verstrichen.
Literatur:
Häufigkeit peripherer Hörstörungen bei Kindern und Jugendlichen auf Basis einer Analyse von GKV-Routinedaten

Durch ein generelles Neugeborenen-Screening kann das durchschnittliche Erfassungsalter deutlich auf ca. 6-8 Monate gesenkt werden.

Deshalb wird ein Neugeborenen-Hörscreening von den Krankenkassen auf Initiative der HNO-Ärzte empfohlen.

 

Wie erfolgt ein Hörscreening?

Das Hörscreening ist einfach und schmerzlos.

Dabei werden Schallaussendungen des gesunden Ohres, die otoakustischen Emissionen (OAE), im Gehörgang gemessen.
Das Vorhandensein der OAE gibt Auskunft darüber, ob das Innenohr funktionstüchtig und somit ein Hören möglich ist.

Bei der Untersuchung wird ein kleines Stöpselchen in den Gehörgang gesteckt, über dem die Messung erfolgt. Das Kind nimmt dabei nur ein mittellautes knatterndes Geräusch wahr.
Wenn alles klappt, dauert die eigentliche Messung nur wenige Sekunden.

Die erste Messung erfolgt bereits kurz nach der Geburt noch im Krabkenhaus. Öfters bringt diese Messung noch kein verwertbares Ergebnis, da der Gehörgang z.B. noch von Fruchtwasser verschlossen ist.
Dann wird die Messung zu einem späteren Zeitpunkt beim ambulanten HNO-Arzt erneut durchgeführt.
Klappt die Messung nicht, z.B. wenn das Kind zu unruhig ist, wird sie einige Tage oder Wochen später wiederholt.

Bis zum Alter von 6 Monaten sollte dann ein Ergebnis vorliegen.


Gerät zur Messung otoakustischer Emissionen. Ein kleiner Stöpsel (rot) wird in den Gehörgang gesteckt. Über ihn erfolgt die Messung.

...und wenn keine OAE nachweisbar sind?


Besteht der Verdacht auf eine Schwerhörigkeit, erfolgen spezielle Untersuchungen z.B. die BERA (Messung der Hirnströme beim Hören).
Bestätigt sich eine Schwerhörigkeit, sollte möglichst schnell eine Behandlung erfolgen:

Ziel ist ein weitgehend normales Hörvermögen, um so die Sprachentwicklung des Kindes zu ermöglichen.
Die Therapie kann die Anpassung eines Kinder-Hörgerätes sein.
Ist das Kind taub, hat man oft die Möglichkeit einer Versorgung mit einer künstlichen Hörschnecke, dem Cochlear Implant (CI).

(8/2018)