HNO-Praxis Loß
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Aufsatz 15. 11. 2018 (aktualisiert 12. 10. 2020)

Warum der UN-Migrationspakt negativ für Deutschland ist.

Ziel des UN-Migrationspaktes ist es, Migration erleichtern, die Transitwege sicherer zu machen und dadurch zu beschleunigen, was letztlich unkalkulierbare Kosten in den Zielländern verursacht. Toleranz gegenüber Migranten soll erzwungen werden.

Migration gab es schon immer. Ansonsten wäre Mittel- und Nordeuropa heute noch nicht besiedelt.

Schon immer besiedelten Migranten unbewohntes Gebiet oder gingen in bereits bewohnte Gegenden um mit den Einwohnern zu leben, oder diese (auch gewaltsam) zu verdrängen. Falls sich diese wehrten oder man in die Gemeinschaft nicht aufgenommen wurde oder keinen Erfolg hatte, zog man halt weiter.

Daran hat sich über die Jahrtausende nichts geändert.

Man denke z.B. an die vielen Russlanddeutschen, die Mitte des 18. Jahrhunderts auf Initiative der Zarin Katharina II. Deutschland verließen, meist aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage als Folge des Siebenjährigen Krieges (1756–1763), und Teile des unbewohnten Russlands besiedelten. Oder die vielen Europäer, die Anfang des 19. Jahrhunderts ihr Glück in Amerika versuchten.

Heute kommen Menschen aus Europa oder Asien um hier zu arbeiten, zu studieren und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. In zurückliegender Zeit hat das meist lautlos und gut geklappt. Studenten und Arbeiter, Fachkräfte und Hochqualifizierte kamen ohne übertriebene Willkommensbekundungen einfach so. Die hier leben wollten, integrierten sich und leben mehr oder weniger unauffällig mitten in unserer Gesellschaft.
Falls sie es nicht schafften oder sie nicht geduldet wurden, zogen sie weiter.

In den letzten Jahren machten sich immer mehr Menschen, vor allem aus Afrika oder den arabischen Ländern, auf den Weg.
Diese versuchen der Armut und Perspektivlosigkeit in ihren Heimatländern zu entkommen und in Europa ihr Glück zu versuchen. Dabei nehmen sie lebensbedrohliche Strapazen und riskante Wege auf sich.
In Deutschland werden sie als schützenswerte Kriegsflüchtlinge aufgefasst und entsprechend umsorgt.
Europa ist mit diesen vielen Neuankömmlingen aber überfordert und die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet.

Um dem zuvorzukommen soll in einem weltumspannenden Vertrag (Globaler Migrationspakt) das Recht auf Migration zementiert und die Zielländer zur Aufnahme der Zuwanderer verpflichtet werden.

Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, der am 11. 12. 2018 in Marokko unterzeichnet werden soll, hat unter anderem das Ziel, die Risiken für die Migranten bei ihrer Auswanderung zu minimieren.

Doch wirft der Inhalt des Vertrages viele Fragen und Ungereimtheiten auf. Er ist unausgereift und hat viele Fallstricke für die unterzeichnenden Staaten.

Liest man ihn, so kommt man zu der Erkenntnis, dass dadurch die Migration weiter beschleunigt wird und dass auf die Zielländer unkalkulierbare Kosten zukommen.

Der Pakt „soll einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ darstellen, der auf „Verpflichtungen aufbaut“ (Absatz 7). Das Wort Verpflichtung taucht auffallenderweise über 50 Mal im Vertrag auf.
Wenn ich mich aber mit meiner Unterschrift zu etwas verpflichte, geht mein gegenüber natürlich davon aus, dass ich mich daran halte: Wenn ich mich z.B. zu Unterhaltsleistungen verpflichte, verlässt sich der Empfänger darauf, gestaltet seine Ausgaben danach und leitet ein Gewohnheitsrecht davon ab. Ansonsten wäre eine Verpflichtung wertlos. Dann wäre es eine bloße Absichtserklärung.
Auch im Pakt wird unter Ziffer 41 ausgeführt, dass die Ziele und Verpflichtungen von den Staaten „zu erfüllen und umzusetzen“ sind. Das hört sich nicht nach Freiwilligkeit an.
Demnach besteht eine erdrückende moralische Pflicht, so dass man davon ausgehen kann, dass dieser Vertrag vor allem in Deutschland wörtlich genommen und umgesetzt werden muss. Der Vertrag ist also bindend.
Doch wie passt das zu der gleichzeitigen Aussage, dass den Staaten das souveräne Recht zugestanden wird, ihre Migrationspolitik selbst zu bestimmen? (Ziffer 15c)
Schon vor Unterzeichung des Vertrages haben die Grünen einen Antrag auf schnelle Umsetzung des Paktes in den Bundestag eingebracht. (Welt online, 15.11.2018)

Im Einzelnen:

Es wird mehrfach behauptet, dass Migration „eine Quelle des Wohlstandes, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt“ (Ziffer 8, Ziffer 35).

Das kann man im Einzelfall sicher so sehen, wie die Geschichte beweist, doch ist das nie garantiert. Negative Effekte werden im Vertrag aber völlig ausgeblendet.

Wenn gut ausgebildete Arbeiter und Fachkräfte ein Land verlassen, ist das für die Zukunft dieses Landes sicher nicht positiv. Ebenso ist es prekär, wenn auffällig viele Migranten sich nur in einem Land niederlassen wollen, was das Sozialsystem dieses Landes überfordert.

Es darf jeder kommen

Wer als Migrant Schutz bekommen soll, steht in Ziel 23: Es sind Menschen, die wegen „Armut, Arbeitslosigkeit, Klimawandel und Katastrophen, Ungleichheit, Korruption, schlechter Regierungsführung und anderen strukturellen Faktoren“ ihr Land erlassen wollen.

Das trifft praktisch auf jeden in den prekären Ländern zu.
In Afrika und Vorderasien leben die Menschen überwiegend in Armut, viele leiden Hunger oder sind Opfer von Korruption und Bürgerkriegen, auch als Folge schlechter Regierungsführung. Demnach kann sich jeder auf den Weg machen, der das will und eine Anerkennung im Zielland ist garantiert. Wenn er schon nicht als Kriegsflüchtling anerkannt wird, dann aber als Armutsflüchtling oder mindestens als Klimaflüchtling.

Nach einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Afrobarometer im Jahr 2019 können sich 37 Prozent der Afrikaner vorstellen auszuwandern. (WO 28.3.2019)
In Afrika leben derzeit etwa 1,5 Mrd. Menschen. Demnach erwägen 555 Millionen eine Auswanderung. Von diesen 555 Millionen Menschen geben 27% das Ziel Europa an. Das sind in Zahlen ausgedrückt 150 Millionen Menschen. (die übrigen 29% geben als Ziel ein Nachbarland, 22% Nordamerika an…)



  • Bis zum Jahr 2050 wird Afrika seine Bevölkerung verdoppelt haben und ein Viertel der Menschheit stellen. Bis dahin wird sich auch der Anteil Afrikas an der weltweiten Migrationsbevölkerung erheblich vergrößert haben. Im Moment (2019) liegt er bei 14 Prozent.

    44 Prozent der Befragten geben die Suche nach Arbeit als wichtigsten Grund für Emigration an, die Flucht vor Armut liegt mit 29 Prozent deutlich dahinter.
    Das hat Gründe: So findet zum Beispiel nur jeder vierte der rund 12 Millionen Afrikaner, die jedes Jahr das Erwerbsalter erreichen, auch tatsächlich eine reguläre Arbeitsstelle.

    Interessanterweise ist der Anteil der Afrikaner ohne Armutserfahrung, die Migration erwägen, mit 35 Prozent ähnlich hoch wie bei Afrikanern, die ein hohes Niveau an Armut erlebt haben (37 Prozent). Dazu passt auch, dass ein besonders hohes Ausbildungsniveau und ein Leben im urbanen Umfeld Emigrations-Überlegungen befördern. Die Herkunftsländer seien in Gefahr, „ihre am besten ausgebildeten, motivierten und kreativen junge Leute zu verlieren“, schreiben die Autoren der Studie. (WO 28.3.2019)


Auch Korupption und schlechte Regierungsführung wird als Migrationsgrund akzeptiert.
Ein Beispiel für die Misswirtschaft in Afrika ist das Land Nigeria...



  • Noch immer ist Nigeria nahezu vollständig vom Erdölexport abhängig.
    In den 70er Jahren wurde mit Hilfe der Sowjetunion der Bau des Ajaokuta-Stahlwerkes begonnen. Es entstanden gewaltige Fabriken, die jährlich drei Millionen Tonnen Stahl produzieren und damit alle Importe des teuren Werkstoffs ersetzen sollten. Auf dem Gelände gibt es Wohnungen für 10.000 Menschen, eine Bibliothek, eine Schule, sogar eine Landebahn. Doch Stahl wurde dort bis heute (2019) nicht produziert, obwohl das Werk 1983 bereits zu 84 Prozent fertiggestellt gewesen war. Heute, also nach 40 Jahren (!) ist das Werk das „Klischeebild von Korruption in Afrika“.
    Zum Vergleich: Auch in den 70er Jahre betreuten in Südkorea die gleichen Ingenieure, die das Werk in Ajaokuta errichtet hatten, ein Stahlprojekt ähnlicher Größe. Es waren die ersten Schritte für das Land auf seinem Weg zum viertgrößten Stahlhersteller der Welt.

    In Nigeria stieg die Arbeitslosigkeit von 8,2 auf 23,1 Prozent. Bis zum Jahr 2050 wird sich die Bevölkerung laut Berechnungen der Vereinten Nationen mehr als verdoppeln, auf dann 410 Millionen. Schon im Jahr 2035 wird Nigeria von mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter bevölkert sein als China.
    Um für sie auch nur ansatzweise die nötigen neuen Arbeitsplätze zu generieren, wäre ein zweistelliges Wirtschaftswachstum nötig – aktuell beträgt es 2,4.
    Doch in Nigeria herrscht nicht nur Korruption und geringes Wachstum. Die Terrororganisationen Boko Haram und der aufstrebende „Islamische Staat Westafrika“ weiten ihren Einfluss aus, ohne dass Präsident Buhari ihnen entschlossen genug gegenübergetreten wäre. Deutlich zugenommen haben auch die oft tödlichen Anfeindungen zwischen Farmern und Nomadenvölkern im Zentrum des Landes. (Welt online 15.2.2019)


Das hat zur Folge, dass immer mehr Nigerianer Asyl in Deutschland beantragen...



  • Im Jahr 2018 wurden 10.168 Erstanträge registriert.
    2019 ist die Antragszahl deutlich gestiegen: in den ersten drei Monaten 2019 beantragten bereits 3923 Menschen aus Nigeria Asyl. Damit rangierte Nigeria auf dem zweiten Platz nach Syrien.
    Viele Nigerianer kommen illegal aus Italien nach Deutschland.
    Fast alle nigerianischen Asylbewerber legen keine Papiere vor, was ihre Abschiebung bei einem negativen Asylbescheid erheblich erschwert. (WO 14.4.2019)


Migration soll erleichtert und garantiert werden (Ziffer 13).
Man verpflichtet sich, „Migranten vor Gefahren zu schützten, ihr Menschenleben zu retten und den Tod und die Verletzung von Migranten zu verhindern“ (Ziel 8. Ziffer 24).

Das bedeutet nichts anderes, als dass Migranten die Gewissheit haben können, auch wenn sie sich bewusst einer lebensgefährlichen Situation, wie die Bootsfahrt über das Mittelmehr, aussetzen, sie auf jeden Fall gerettet werden.
Die Tätigkeit der Seenotretter und Flüchtlingshelfer ist damit legitimiert.

Das gleiche Ziel hat auch durch die Verpflichtung, „Verfahren für die Suche und Rettung der Migranten zu erarbeiten“ oder die „Bereitstellung von Hilfe aus humanitären Gründen nicht als rechtswidrig zu erachten“ (Ziffer 8a).

Entlang der Migrationsroute und am Zielort sollen Migranten immer Zugang zu Kommunikationsmittel (Internet?) und konsularischen Vertretungen haben, um Kontakt zu Familie haben zu können (Ziffer 24c).

Ein flächendeckendes Internet gibt es nicht mal in Deutschland.

Entlang von Migrationsrouten sollen Informationsstellen eingerichtet werden, die Hilfen auf dem Weg anbieten (Ziel 3, Ziffer 19c). In den Zielländern erfolgt eine umfassende Rechtsberatung (19c).

Ein Heer an Betreuern, Helfenden, Psychologen, Dolmetschern, Rechtsberatern, und Leistungen (Ärzte, Sozialhilfe) sollen zur Verfügung stehen.
Diese Maßnahmen werden aber die Migration nicht vermindern, sondern eher forcieren, da die Risiken auf dem Weg nun minimiert sind.
An der Südküste Spaniens lag 2018 die irreguläre Einreise aus Marokko auf Rekordniveau: Für 2018 hatte das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR insgesamt 58.569 Migranten gemeldet, dreimal so viele wie im Vorjahr. Ein Großteil fährt weiter nach Norden. (Welt online 16.1.2019)

Ein angekommener Migrant gilt als Trojanisches Pferd für zahlreiche nachziehende Menschen aus seiner Heimat.
Zwischen 2009 und 2018 sind zwischen 40 und 50 Prozent der erteilten Aufenthaltstitel familienbasiert gewesen, gingen also an Ehepartner, Kinder oder Eltern schon hier lebender Afrikaner. Damit wurden in der EU mehr erstmalige Aufenthaltstitel an nachziehende Angehörige erteilt als an Asylbewerber, Studenten oder Arbeitnehmer aus dem südlichen Kontinent.

Laut Schätzungen der Vereinten Nationen könnten im Jahr 2060 allein in Nigeria 500 Millionen Menschen leben – so viele wie aktuell in der gesamten Europäischen Union. Vor dem Hintergrund solcher Szenarien und des Wohlstandsgefälles zwischen Afrika und Europa ist davon auszugehen, dass Wanderungsbewegungen und deren Gestaltung für beide Kontinente von großer Bedeutung sein werden.

Nur ein sehr kleiner Teil der Menschen migriert auf einen anderen Erdteil. Die wichtigsten außerafrikanischen Zielländer sind Frankreich, die USA, Saudi-Arabien und das Vereinigte Königreich. Deutschland spielt auch eine wachsende Rolle.
Bei der Auswahl des Ziellands klare Muster zu erkennen: Nach Frankreich wandern vor allem Personen aus Nord- und Zentralafrika, in das Vereinigte Königreich eher solche aus Ost- und Südafrika. Die USA sind besonders für wenige Länder West- und Ostafrikas relevant. Neben historischen Verbindungen (ehemalige Kolonien) spielen die gleiche Sprache und nicht zuletzt die Präsenz von Landsleuten eine Rolle.
Auswanderungswillige streben vor allem Zielländer an, die geografisch nahe liegen oder in die es schon starke Migrationsbewegungen aus dem eigenen Land gab. Befragte Marokkaner und Tunesier ziehen häufig Länder in Europa in Betracht, ebenso französischsprachige Befragte aus Mali und Senegal. Befragte aus Südafrika, Kenia, Liberia, Sierra Leone und Ghana nennen dagegen deutlich häufiger Nordamerika.

Diese Befunde bestätigen, dass Migration weitere Migration erzeugt: Wenige Pioniermigranten bieten Kontakte im Zielland und schaffen somit die Grundlage für eine Beschleunigung der Wanderungsmuster. In Hinblick auf die Masseneinwanderung nach Deutschland 2015 ist davon auszugehen, dass so auch Deutschland, das bislang als Zielland für afrikanische Migranten kaum relevant war, an Bedeutung gewinnt.
Deutschland gehört bisher zwar seit vielen Jahren zu den wichtigsten Einwanderungsländern der Welt – allerdings eben nicht bezogen auf Afrika als Herkunftskontinent, sondern vor allem auf Osteuropa und Asien. (Welt online 28.4.2020)

Dass Migranten ihre als Flüchtlinge getarnten Verwandten nachholen, zeigt exemplarisch die medienwirksam inszenierte Aufnahmeaktion von 47 „minderjährigen“ Flüchtlingen im Frühjahr 2020.
Die große Koalition hatte Anfang März 2020 vereinbart, eine begrenzte Anzahl unbegleiteter Kinder, vorwiegend Mädchen und erkrankte Kinder bis 14 Jahren aus den Elendslagern auf den griechischen Inseln vor der türkischen Küste zu holen. Insgesamt hatten sich zehn EU-Staaten bereit erklärt, zusammen rund 1600 Kinder und Jugendliche aus den überfüllten Flüchtlingslagern auf den Ägäis-Inseln aufzunehmen.
Statt 50 kamen dann nur 47, davon nur 4 Mädchen. Von diesen begleiteten 4 Personen ihre minderjährigen Geschwister – waren demnach nicht alleinreisend. Es gab keinerlei kranke oder behandlungsbedürftige Fälle. Interessanterweise hat fast die Hälfte dieser eingereisten unbegleiteten Jugendlichen den 1. Januar 2006 als Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wurde demnach so fingiert, dass es noch knapp in den Bereich „minderjährig“ passt.
Auch fällt auf, dass 18 dieser „Flüchtlinge“ bereits Verwandte in Deutschland haben, in deren Nähe sie nun leben sollen. Es handelt sich demnach um einen gezielten Familiennachzug.
(WO 29.1.2020), (tichyseinblick 23.4.2020).

Außenminister Asselborn begrüßt die „minderjährigen Flüchtlinge“ aus Afghanistan und Syrien
(Bild aus ZDF-Beitrag vom 15.4.2020)

Besonders irritierend waren T-Shirts, die einige Jugendliche bei der Einreise trugen. Da waren Logos zu lesen, wie (in Luxemburg) hier auf dem Foto zu sehen: ACAP also „All Cops are Bastards“ („Alle Polizisten sind Schweine“) oder „Istanbul 1453“, das Jahr, in dem die Osmanen Konstantinopel eroberten und hier ihren Herrschaftsanspruch manifestierten.

Entwicklungshilfe: Ein Fass ohne Boden

Die Länder, aus denen Menschen abwandern wollen, sollen Bedingungen schaffen, dass diese bleiben wollen (Ziel 2, Ziffer 18).

Dazu soll in entsprechende Programme investiert werden. Doch diese Maßnahmen dürften illusorisch sein, da sich der Migrationsdruck, zum Beispiel durch ungehemmte Geburtenzahlen, in den letzten Jahrzehnten gerade unter den bestehenden Regierungen verschärft hat.
2005 beschlossen die G8 einen Schuldenerlass für 18 afrikanische Länder. Nun, also 2018 stecken sechs wieder in Zahlungsnöten, neun weitere stehen davor. (Welt Online, 15.11.2018)
So werden Gelder, die für die Umsetzung dieses Ziels gebraucht werden, weiterhin aus dem Ausland (Steuergelder) im Sinne einer Entwicklungshilfe (was bereits seit Jahrzehnten erfolgt) kommen müssen, wobei wie immer die Frage offen bleibt, was davon bei der Bevölkerung ankommt.

Ein Beispiel ist Afghanistan.
Deutschland hat für seinen Einsatz in Afghanistan seit 2001 bis 2018 rund 16,4 Milliarden Euro ausgegeben. Der Bundeswehr-Einsatz kostete bislang 11,9 Milliarden Euro. Das Auswärtige Amt gab seit 2001 gut zwei Milliarden Euro aus, das Entwicklungsministerium 2,3 Milliarden Euro. Das Bundesinnenministerium investierte 61 Millionen, das Agrarministerium 33 Millionen und das Kulturstaatsministerium 34 Millionen Euro. (JF 18.4.2019)
Der Erfolg ist aber keine funktionierende Demokratie. Dass diese Gelder kaum zur Verbesserung der Lebenssituation und der Beendigung des Bürgerkriegs beitragen, zeigt sich daran, wie viele Afghanen ihr Land verlassen und als „Flüchtlinge“ in Europa und Deutschland auftauchen. In Anbetracht der Erfolglosigkeit der „Hilfen“ wird zunehmend vorgeschlagen, Gespräche mit den bis dato bekämpften Taliban zu suchen.

Die westliche Entwicklungshilfe für Afrika, wie sie derzeit praktiziert wird, bietet keinen Ausweg aus dem demographischen Teufelskreis der ständig wachsenden Bevölkerung Afrikas. Sie verstärkt ihn vielmehr noch. Das zentrale Problem der Überbevölkerung, dass jeder Entwicklung als Haupthindernis im Wege steht, wird nicht angepackt. Sei es aus dogmatischen Gründen (Empfängnisverhütung ist ein Tabu bei christlichen Helfern) oder aus ideologischen Gründen (möglichst keine Bevormundung).
Westliche Entwicklungshilfe weist zwei grundliegende Fehlsteuerungen auf: Zum einen fördert und stabilisiert sie korrupte und kleptokratische afrikanische Herrschereliten, zum anderen mästet sie eine riesige von der Entwicklungshilfe abhängige „Helferindustrie“ als Selbstzweck und dient vor allem dieser (Volker Seitz, „Afrika wird armregiert“).
Arme, ungebildete und unterentwickelte Bevölkerungsmassen sind für Afrikas korrupte Machthaber ein Vorteil: Sie garantieren den steten Fluss von „Entwicklungshilfe“, die oftmals in den Taschen der Eliten landet, während die Versorgung der unaufhörlich wachsenden Bevölkerung der ausländischen Helferindustrie überlassen wird. Auch diese ist nicht am Versiegen der Entwicklungshilfe interessiert, da sie davon lebt.
Wo aber Entwicklungserfolge erzielt werden und Ansätze für eine afrikanische Mittelschicht entstehen, erhöht das paradoxerweise noch den Migrationsdruck. Denn nur wer etwas Geld zur Seite legen kann, kann sich die Dienste der Schlepper und Schleuser überhaupt leisten. Mit dem Ergebnis, dass der „Brain-drain“, die Abwerbung der raren Fachkräfte sogar noch verstärkt wird. Wenn aber die gebildeten und ökonomisch beweglichen Bevölkerungsteile abwandern, stabilisiert das wiederum die korrupten Gewaltregierungen.
Die Entwicklungs- und Migrationspolitik Europas ist im Wesentlichen neokolonial: Sie betrachtet afrikanische Staaten nicht als Länder, die für ihre Lage in erster Linie selbst verantwortlich sind, sondern als unmündige Betreuungsobjekte, Absatzmärkte und Rohstofflager. Zielführender wäre eine Afrikapolitik, die auf Bevölkerungskontrolle und Entwicklung aus eigener Kraft setzt, statt auf Migration und Neokolonialismus. (JF 32/2019)

Seit längerem engagiert sich China verstärkt in Afrika. Viele afrikanische Regierungen sehen die chinesische Präsenz positiv, weil sie Geld ins Land bringen. Trotzdem führt das nicht zu Fortschritten vor Ort.
Die Chinesen schließen mit afrikanischen Regierungen Abkommen und kaufen sehr viel Land, auf dem dann importierte Chinesen arbeiten. Sie nutzen fast nie lokale Arbeitskräfte.
Anders als andere Mächte haben die Chinesen zwar kein Interesse, die schwache afrikanische Wirtschaft weiter auszubeuten, kaufen das Land aber aus zwei Gründen: Erstens, um Nahrungsmittel für China anzubauen. Zweitens, um ganze chinesische Bevölkerungsanteile nach Afrika zu verfrachten. Und warum braucht China das Land? Um die eigene wachsende Bevölkerung mit Nahrungsmitteln versorgen zu können, die auch immer höhere Ansprüche stellt: In China leben etwa 1,5 Milliarden Einwohner, das sind 20% der Weltbevölkerung. Doch verfügt China aber nur über 7% der weltweiten Anbauflächen. Neue Anbaugebiete müssen erschlossen werden. Da bietet sich Afrika an.

Aus europäischer Perspektive ist diese chinesische Methode sehr gefährlich, da sie die afrikanische Massenauswanderung nach Europa anheizen könnte. Denn obwohl China nicht das Ziel hat, Afrika auszubeuten, führt sie dort zur Entwicklung einer Parallelwirtschaft, die der Einheimischen überlegen ist. Von dieser haben die Afrikaner aber nichts. Die Afrikaner kommen nicht in den Genuss der Ressourcen, die stattdessen die Chinesen nutzen. Steigende Armut und verstärkter Wunsch nach Auswanderung unter den Afrikanern ist die Folge. (JF 32/2019 nach einem Interview mit Fabrizio Fratus)

Das Recht auf eine neue Identität

Es gilt das „Recht aller Menschen auf eine rechtliche Identität“. Zielländer sollen „ausreichende Dokumente und Personenstandsurkunden“ ausstellen (Ziffer 20).

Nun ist es aber so, dass ein großer Teil der Migranten absichtlich ohne Dokumente einreist und sich davon eine höhere Chance auf ein Bleiberecht verspricht. Man lässt sich unter falscher Identität registrieren, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet. Das ist Betrug.
Ein Identitätsnachweis durch das Zielland ist kaum durchführbar und mit hohen Kosten, die vom Steuerzahler kommen, verbunden.
2016 hatten 80% der Flüchtlinge, die Österreich durchquerten, keine Papiere bei sich. (web.de 3. 2. 2016)
Spanien macht es sich da teilweise sehr einfach: Es fiel auf, dass dort Angaben zur Nationalität trotz begründeter Zweifel nicht weiter überprüft werden. (Welt Online 16. 1. 2019)
Mehr als die Hälfte der Asylbewerber in Deutschland legte 2018 keine Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. (Welt online 21.1.2019)

2017 und 2018 kamen mehr als 36.000 Nigerianer nach Deutschland. Von diesen waren zusammengenommen gerade einmal 79 (36 und 43) asylberechtigt. Menschen aus Nigeria haben in der Regel keinen Anspruch auf Asyl, da sie in ihrem Land nicht verfolgt werden. Um doch Asyl zu bekommen oder die Abschiebung verhindern, reisen fast alle Nigerianer ohne Pass oder sonstige Identitätsdokumente nach Deutschland ein. 97 Prozent der Asylbewerber aus dem bevölkerungsreichsten Staat Afrikas kamen im ersten Halbjahr 2018 laut Statistiken des Bundesinnenministeriums ohne Dokumente an. (Welt online 20.2.2019)

Auch wenn sich Zuwanderer nicht ausweisen können, sollen sie Grundleistungen und entsprechende Rechte bekommen (Ziffer 20g).

Um nicht staatenlos zu sein, sollen Kinder, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates geboren werden, im Zweifel die Staatsangehörigkeit des Landes bekommen, in dem sie geboren wurden (Ziffer 20e).

Dies gelte „im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften“ – entspricht jedoch nicht dem heutigen deutschem Recht.

Familienzusammenführungen sollen erleichtert und damit ein Recht auf Familienleben verwirklicht werden (Ziel 5, Ziffer 21i).

Demnach kann ein Zuwanderer, egal ob er durch eine Arbeit seinen Lebensunterhalt erzielen kann oder nicht, problemlos seine Familie nachkommen lassen. Diese muss dann auf Grund der Gewährung menschenwürdiger Lebensbedingungen vom Staat versorgt werden.

In Folge „schleichender Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung“ sollen Menschen aus diesen Gebieten woanders (in Europa?) neu angesiedelt werden (Ziel 5, Ziffer 21h).

Hier erfolgt eine Gleichstellung mit Kriegsflüchtlingen.
Wer legt fest, dass veränderte klimatische Bedingungen die Ursache der Auswanderung waren und nicht etwa Misswirtschaft?

Auf Bedürfnisse der Migranten ist einzugehen

Im Pakt verpflichten wir uns, auf die Bedürfnisse der Migranten einzugehen (Ziffer 7).
Unter anderem soll sichergestellt werden, dass Zuwanderer immer „Zugang zu einer staatlichen oder bezahlbaren unabhängigen rechtlichen Unterstützung und Vertretung haben“ (7g) bekommen, um Gerichtsverfahren zu durchlaufen. Ihnen soll eine individuelle Prüfung (Einzelfallprüfung) zukommen, mit dem Ziel, einen Aufenthaltsstatus erlangen (7i).

Das betrifft vor allem Migranten mit irregulären Status, der so in einen regulären Status umgewandelt werden soll.
In Deutschland ist das bereits heute so, mit der Folge steigender Kosten und überlasteter Gerichte und damit langer Verfahrensdauer:
Es mangelt vielerorts an Personal. Das hat weitreichende Konsequenzen für das gesamte Justizsystem: Richter und Staatsanwälte ächzen unter einer Klageflut etwa bei Asylverfahren. Strafverfahren ziehen sich so oft in die Länge oder müssen eingestellt werden. Strafverfahren sind häufig viel aufwendiger als noch vor 10 oder 20 Jahren. Häufig haben Strafverfahren Auslandsbezüge und richten sich gegen international verzweigte Tätergruppen. Die auszuwertenden Datenmengen haben sich vervielfacht – nicht selten fallen in Strafverfahren Hunderte Stehordner und mehrere Terabyte Daten an. (WELT online 2.1.2019)
Da Migranten in der Regel eine rechtliche Vertretung nicht bezahlen können, hat das die Bevölkerung des Ziellandes zu leisten (Steuerzahler).

Wie erfolgt die Entscheidung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge?

Das sei am Beispiel der eingereisten Nigerianer erläutert:
Schutztitel 1: Asyl
Von den mehr als 36.000 Nigerianern erhielten 2017 und 2018 zusammengenommen gerade einmal 79 (36 und 43) Asyl. Es handelt sich also um Personen, die nach Einschätzung des BAMF von individueller Verfolgung bedroht sind und vor ihrer Einreise nach Deutschland nicht bereits anderswo in Sicherheit waren.

Seit der großen Asylreform des Jahres 1993 kann sich nämlich auf das Asylrecht nur noch berufen, wer direkt aus einem nicht als sicher eingestuften Staat eingereist ist – also per Flugzeug oder Schiff, weil alle Nachbarstaaten Deutschlands als „sicher“ kategorisiert sind.

Nun haben die Bundesregierungen seit den 90er-Jahren sukzessive Kompetenzen in der Asylpolitik auf die EU-Ebene übertragen, was bedeutet, dass die nationale Regelung nur noch Makulatur ist. Stattdessen akzeptiert die Bundesrepublik bekanntlich in großem Umfang Asylanträge von Ausländern, die schon vorher in Sicherheit waren.
Zwar haben die EU-Staaten beschlossen, dass unerlaubt Weiterreisende in der Regel wieder in das für sie zuständige Land, das sie zuerst betreten haben, rücküberstellt werden.
Aber: Wenn es den Behörden nicht gelingt, die Migranten in der Regel innerhalb von sechs Monaten in das Land der Ersteinreise zurückzubringen, geht die Verantwortung zur Asylantragsprüfung auf Deutschland über.
Genau das war bei fast allen Nigerianern, die sich hier aufhalten, der Fall.

Schutztitel 2: Flüchtlingsschutz
Insgesamt wurde von den mehr als 36.000 Asylentscheidungen in den Jahren 2017 und 2018 in 2291 Fällen Flüchtlingsschutz (751 und 1540) zuerkannt. Dabei handelt es sich um Nigerianer, bei denen das BAMF genau wie bei den Asylfällen glaubt, dass sie in ihrer Heimat von Verfolgung bedroht sind – die aber schon vor ihrer Einreise in Sicherheit beziehungsweise einem anderen EU-Land waren.

Schutztitel 3: subsidärer Schutz
Zusätzlich zu diesen Flüchtlingen (Asyl und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) erhielten weitere 402 (127 und 275) Nigerianer in den beiden Jahren subsidiären Schutz. Das sind insbesondere Menschen, die zwar nicht verfolgt werden, in deren Herkunftsregion es aber wegen Gefechten oder Anschlägen von Islamisten zu gefährlich ist für eine Rückkehr.

Schutztitel 4: Abschiebungsverbot
Ein vierter Schutztitel im weiteren Sinne ist das sogenannte Abschiebungsverbot. Das erhalten Personen, die weder verfolgt sind noch wegen der allgemeinen Gefahrenlage fliehen, sondern bei denen humanitäre Gründe einer Rückkehr entgegenstehen – also etwa schwere Krankheiten oder Schwangerschaften. Das erklärt, wieso plötzlich so viele Migrantinnen schwanger werden und Kinder bekommen.

Dieses Abschiebungsverbot erhielten in den beiden vergangenen Jahren 3057 (2169 und 888) Nigerianer. Es wurde also häufiger vergeben, als die drei eigentlichen Schutztitel zusammen. All diese Nigerianer werden in den BAMF-Statistiken als anerkannte Asylbewerber geführt, sie wurden also als schutzberechtigt eingestuft.

Bei den übrigen 30.458 Asylentscheidungen traf das BAMF eine negative Entscheidung: zwei Drittel davon Ablehnungen und ein Drittel „sonstige Verfahrenserledigungen“. Letztere betreffen Nigerianer, die ihr Verfahren nicht weiterbetreiben, weil sie ausgereist oder untergetaucht sind; oder Nigerianer, bei denen das BAMF einen anderen Staat für zuständig betrachtet.



  • Nur ein sehr kleiner Teil der nicht schutzberechtigten Nigerianer konnte aber wieder außer Landes gebracht werden. Nach Nigeria abgeschoben wurden 2017 gerade einmal 110 Personen, im ersten Halbjahr 2018 waren es 65.

    Etwas mehr als doppelt so viele wurden in die zuständigen EU-Staaten abgeschoben, in denen sie schon zuvor um Schutz gebeten hatten. Dabei gilt es zu beachten, dass unter den innerhalb Europas Abgeschobenen laut Schätzungen von Ausländerbehörden mehr als jeder Dritte später wieder einreist.

    Die extrem geringe Abschiebungsquote bei Abgelehnten von ungefähr zwei Prozent ist auch darauf zurückzuführen, dass fast alle Nigerianer ohne Pass oder sonstige Identitätsdokumente einreisen. 97 Prozent der Asylbewerber aus dem bevölkerungsreichsten Staat Afrikas kamen im ersten Halbjahr 2018 laut Statistiken des Bundesinnenministeriums ohne Dokumente an.

    Bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für nigerianische Staatsangehörige müssen diese zu ihrer Identitätsklärung auch persönlich bei der nigerianischen Auslandsvertretung vorsprechen. Dazu braucht es häufig mehrere Anläufe, bis ein persönliches Erscheinen der Betroffenen zustande kommt.
    Dokumente wie Ausweise oder Geburtsurkunden werden in den wenigsten Fällen vorgelegt. Diese fehlende Mitwirkungsbereitschaft verzögere das Identifizierungsverfahren erheblich.

    Sollte trotz aller Schwierigkeiten und Verzögerungen die Person identifiziert und ein Reisedokument ausgestellt worden sein, verhindere häufig ein „Untertauchen“ den Vollzug der Rückführung. Rückführungen gelingen oft nur, wenn der Betreffende vorher in Abschiebungshaft oder Abschiebungsgewahrsam genommen werden konnte.

    Weitere Gründe für das Scheitern in der letzten Phase seien Bescheinigungen über die Flugunfähigkeit, Widerstandshandlungen und Eilrechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht. (Welt online 21. 2. 2019)


Um ihren vermeintlichen Ansprüchen Nachdruck zu verleihen, setzen sich Migranten gern öffentlich in Szene.
So besetzten etwas 700 Schwarzafrikaner am Freitag, den 12. 7. 2019 das Panthéon in Paris. Das Panthéon ist die nationale Ruhmeshalle Frankreichs und die Grabstätte berühmter französischer Persönlichkeiten. Es handelt sich also um ein Kulturdenkmal. Ungeachtet dessen wurde es von 700 Schwarzen besetzt, die eine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich und angemessene Unterkünfte verlangten. Die Besetzung wurde durch die Polizei gewaltsam beendet. (WO 13. 7. 2019)

Zu ähnlichen Aktionen kam es auch in Deutschland, wo Migranten öffentliche Plätze z.B. in Berlin und München besetzten.

Grenzüberschreitungen sollen Normalität sein

Das Management an unseren nationalen Grenzen soll koordiniert werden um sichere und reguläre Grenzübertritte zu ermöglichen (Ziffer 27).

Damit werden Grenzüberschreitungen zur Normalität und keine Ausnahme mehr sein.

Eine Grenzverletzung, die z.B. darin besteht, dass man ohne gültige Papiere unterwegs ist, stellt in der Regel eine Straftat dar.

Aber „Sanktionen“ gegen illegale Zuwanderer sollen „überprüft und revidiert“ werden – ob sie „verhältnismäßig, ausgewogen und nicht diskriminierend“ sind (Ziffer 27f).

Dies bedeutet im Umkehrschluss:
Was nicht sanktioniert wird, ist erlaubt. Ohne Sanktionen wäre illegaler Grenzübertritt faktisch legal.
Aber wer entscheidet, ob z. B. ein deutsches Gefängnis „diskriminierend“ ist?

Zunahme der Ausländerkriminalität

Jeglicher Freiheitsentzug im Zusammenhang mit der internationalen Migration soll möglichst kurz sein und als letztes Mittel eingesetzt werden, eher sind nicht freiheitsentziehende Alternativen vorzuziehen (Ziffer 29). Vorgeschlagen wird die „Betreuung in der Gemeinschaft“ (29h).

Hier stellt sich die Frage, ob das auch bei Sanktionierung von Straftaten so gelten soll.

2018 war z.B. eine Expansion der von ‚Clankriminalität‘ ausgehenden Gefahren für die Sicherheitslage in NRW zu beobachten, wie es in einem Bericht des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes hieß.
Die Ermittler gehen in Duisburg von etwa 70 bedeutsamen türkisch-, kurdisch- und arabischstämmigen Clanfamilien aus, denen etwa 2800 Personen zugerechnet werden - etwa 890 von ihnen seien bereits „polizeilich in Erscheinung getreten“. Als weitere Tätergruppe spielten Rumänen und Bulgaren zunehmend eine Rolle. Oft gibt es Querverbindungen zwischen osteuropäischen und arabischen Clans. Im Zuge der Ermittlungsverfahren wurden bereits rund 655.000 Euro an Vermögen abgeschöpft. Das Ruhrgebiet gilt als Hochburg der Clankriminalität in NRW. Seit Jahresbeginn sind auch in Essen zwei Sonder-Staatsanwälte im Einsatz. (Welt online 15.2.2019)

Nicht ohne Grund hat der Anteil ausländischer Gefangener in deutschen Justizvollzugsanstalten in allen Bundesländern 2018 neue Rekordwerte erreicht. In Berlin und Hamburg kommt bereits mehr als jeder zweite Häftling aus dem Ausland. In NRW stieg der Anteil seit 2015 von 33 auf aktuell über 36 Prozent. Die sächsischen Justizvollzugsanstalten registrierte zum Stichtag März 2016 noch 482 Ausländer, zwei Jahre später waren es 601. Aktuell (2019) sind es 981.
Die am stärksten vertretenen Gruppen sind laut Bericht Gefangene aus Polen, Tunesien, Libyen, Tschechien und Georgien.
In den westdeutschen Ländern stieg der Ausländeranteil seit 2016 in Hamburg von 55 Prozent auf 61, in Berlin von 43 auf 51, in Niedersachsen von 29 auf 33, in Rheinland-Pfalz von 26 auf 30, in Baden-Württemberg von 44 auf 48, in Bremen von 35 auf 41, in Schleswig-Holstein von 28 auf 34, im Saarland von 24 auf 27, in Hessen von 44,1 auf 44,6 Prozent deutlich an. Bayern registrierte seit 2012 eine Zunahme von 31 auf 45 Prozent.
Die Zahl der Gefangenen, die wegen ihrer islamistischen Gesinnung auffällig geworden sind, ist in den vergangenen beiden Jahren stark angestiegen: Noch bis 2016 hat es sich z.B. in Stuttgart nur um eine einstellige Zahl gehandelt, im Verlauf des Jahres 2017 sind es je nach Zeitpunkt zwischen 20 und 30 gewesen, nun 45.
In Nordrhein-Westfalen befinden sich unter den 5683 Gefangenen ohne deutsche Staatsangehörigkeit 32 Menschen, die wegen Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Weitere drei landeten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat hinter Gittern.
Im Januar sind in Hesen rund 1280 Gefangene muslimischen Glaubens gezählt worden. Das entspreche einer Quote von 27,4 Prozent.
In manchen Anstalten nehmen rund 40 Prozent der Insassen das Angebot zur Teilnahme am Freitagsgebet an. (Welt online 4.1.2019)
Fazit: Der Ausländeranteil in Deutschland beträgt 2018 12% (Menschen mit Migrationshintergrund 24%). Setzt man nun den Anteil der ausländischen Straftäter zu den deutschen Straftätern ins Verhältnis (etwa 40% Ausländer, 60% Deutsche) lässt sich errechnen, dass Ausländer im Schnitt rund 5 mal so kriminell wie Deutsche sind. Dieses Verhältnis wird sich mit der Zunahme der Migration nicht bessern.
Dabei handelt es sich nur um verurteilte Verbrecher. Viel größer dürfte die Zahl der nicht gefassten Straftäter sein.
Zunehmend wird Polizei und Justiz personell und räumlich überfordert.
Man sollte dabei auch bedenken, dass Justiz und Polizei von uns Bürgern mit unseren Steuern bezahlt werden.

Der Verfassungsschutzbericht 2018 (vorgestellt im Juni 2019) beziffert die Zahl der Rechtsextremen auf 24100, die der Linksextremen auf 32000 und die der Islamisten auf 26560. (WO 27. 6. 2019)

Doch was sagen diese nüchternen Zahlen aus. 2019 leben 83 Millionen Menschen in Deutschland. Der Anteil der Muslime beträgt etwa auf 5%, also 4,15 Millionen. Der Anteil der Islamisten beträgt unter den Muslimen mit 26560 demnach 0,64%.
Rechnet man Rechts- und Linksextreme zusammen kommt man auf 56100 Personen. Bei einer Bevölkerung in Deutschland von 78 850 000 Einwohnern (ohne Muslime) beträgt der Anteil dieser Extremisten hier demnach 0,071%.
Also ist der Anteil der Extremisten in der muslimischen Bevölkerung neunmal (!) höher als in der übrigen Bevölkerung Deutschlands.
Diese binden Ressourcen des Verfassungsschutzes, sei es finanziell oder personell. Geld, das an anderer Stelle fehlt.


Einwanderung in die Sozialsysteme

Migranten sollen einen sicheren Zugang zu Grundleistungen bekommen (Ziffer 15).

Damit profitieren sie von den Leistungen des Sozialstaates, in den Sie nie eingezahlt haben.
Das ist schon heute (2019) so: von den seit 2015 Zugewanderten beziehen rund eine Million Hartz IV. (WELT online 2. 1. 2019)

Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass 2018 ein gutes Drittel aller Sozialhilfeempfänger Ausländer waren – und dass die Quote in den Jahren seit 2015 stark zugenommen hat. (WO 2.4.2019)

Wie aus der Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 5. 2. 2019 hervorgeht, gibt es in Deutschland 4,1 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Menschen, die arbeitslos sind oder die ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten (sogenannte Aufstocker), weil ihr Erwerbseinkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Von den 4,1 Millionen Leistungsbeziehern sind 2,3 Millionen (57 %) Migranten.

In den vergangenen fünf Jahren gab es einen deutlichen Anstieg der Migrantenanteile unter den Leistungsbeziehern. Vor Beginn der Migrationskrise, Ende 2013, lag der Wert unter den Arbeitslosen bei 36 %, jener unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 43 %.

Betrachtet man nur „Geflüchtete“ so ist bei ihnen die Arbeitslosenzahl von 291 000 im Jahr 2016 auf 591 000 (Dezember 2018) angewachsen. Das entspricht einem Zuwachs von 103 %.
Nicht enthalten sind in dieser Kategorie nachgezogene Angehörige und ehemalige Asylbewerber, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben.

Die Zahl der arbeitslosen Migranten dürfte aber deutlich höher sein, da die Angaben zum Migrationshintergrund freiwillig sind und lediglich 79% der Leistungsbezieher dazu Angaben machten. (WO 31. 3. 2019)

Hoher Migrationsanteil bei der Kinderarmut

Mehr als zwei Drittel aller Kinder, die in Deutschland als arm gelten, stammen aus Familien mit Migrationsgeschichte.

Gemäß der sogenannten Mikrozensus-Befragung 2019 gelten beispielsweise  in NRW 25,2 Prozent aller Unter-18-Jährigen als armutsgefährdet. Bundesweit sind es 20,5 Prozent.
Von allen einkommensarmen Unter-18-Jährigen haben in Deutschland 64 und in NRW sogar 69 Prozent Migrationshintergrund. 2015 lag dieser Anteil etwa zehn Prozentpunkte niedriger.

In NRW leben 2019 rund 220.000 anerkannte Flüchtlinge. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt, ihre Kinder unterliegen der Schulpflicht, nach acht Jahren unbescholtenen Aufenthalts können sie Deutsche werden.
Und nicht selten wird die Armut an die nächste Generation weitergegeben.
Das bestätigt der Kinder- und Jugendmigrationsreport 2020 des Deutschen Jugendinstituts. Ihm zufolge waren 58 Prozent der Unter-Sechs-Jährigen der ersten Migrationsgeneration 2017 von Armut gefährdet. Zwar verbessere sich die Lage mit längerem Aufenthalt in Deutschland, doch auch bei Unter-Sechs-Jährigen der zweiten und dritten Generation waren 2017 noch 32 Prozent armutsgefährdet.

Als Reaktion auf den hohen Migrationsanteil in Kita und Schule findet eine sogenannte Bildungssegregation statt. Damit ist gemeint, dass bildungsnahe Eltern ihr Kind oft nicht in Kitas und Schulen des eigenen Viertels anmelden, wenn dort der Migrantenanteil hoch ist. Diese wachsende Elterngruppe nimmt weite Fahrtwege in Kauf, um ihr Kind in Kitas und Schulen mit weniger zugewanderten Kindern unterzubringen. Folge: Die Mehrheit der Migrantenkinder in NRW und anderswo muss Deutsch in Gruppen lernen, die von anderen Migrantenkindern geprägt sind. (WO 12.10.2020)

Viele Migranten werden auf Dauer Sozialhilfeempfänger sein. Besonders im Alter.

2017 betrug in Deutschland die Grundsicherung 814.-€ pro Monat.
Damit ein Rentner nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente in dieser Höhe erhält, muss er ein versicherungspflichtiges Jahresgehalt von 24.289 € erzielen. Das sind 2024 € im Monat. Schafft er das nicht, muss er im Alter aufstocken, also Geld aus Steuereinnahmen von Staat bekommen. Dieses muss durch die jüngeren Generationen zusätzlich erarbeitet werden.

Viele Geringverdiener kommen nicht auf den Betrag von 24.289 € um Jahr.

Mit der Aufnahme von tausenden Migranten versprach sich die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen durch versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und damit eine Stabilisierung der Sozialsysteme.

Dem Jahresbericht der der deutschen Rentenversicherung von 2018 zufolge waren Ende 2016 tatsächlich insgesamt 796.000 Personen mit Staatsbürgerschaften außereuropäischer Asylherkunftsländer rentenversichert.
Davon kommt knapp die Hälfte (43%) aus Syrien, 15% aus dem Irak, 12% aus Afghanistan, 9% aus Pakistan, 5% aus den afrikanischen Ländern Nigeria, Eritrea und Somalia. Die Hälfte der Versicherten war unter 32 Jahre alt, der Männeranteil betrug 77%.

Sieht man sich aber die Gehälter der Personen aus den Asylländern an, werden diese nicht ausreichen, um nach 45 Berufsjahren eine Rente in Höhe von 814,- € im Monat zu erreichen.
Grund ist die mangelnde Ausbildung, Qualifikation und Arbeitseinstellung, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser bezahlte Arbeitsplätze zu bekommen.

2017 betrug das durchschnittliche Jahresendgeld eines syrischen Arbeitnehmers 8576,-€ (also 15.713 € zu wenig). Die damit erreichte Monatsrente würde 333,- € betragen, so dass monatlich 481,- € aufgestockt werden müssten.

Etwas mehr verdienten 2017 Menschen aus Afghanistan (12.181 €), Irak (12.476 €), Pakistan (14.129 €), Eritrea (14.807 €), Somalia (15.980 €), Iran (16.188 €), Nigeria (18.339 €). Doch alle diese Beschäftigten werden nicht die Grundrente erreichen: Die zu erwartende Rente beträgt demnach: Afghanistan 473 €, Irak 485 €, Pakistan 549 €, Eritrea 576 €, Somalia 621 €, Iran 629 € und Nigeria 713 €.

Hinzu kommt, dass Flüchtlinge, die älter als 22 Jahre sind, fast keine Chance mehr haben, 45 Beitragsjahre zu erreichen. Sie steuern direkt die Grundsicherung an.

Aus den Zahlen geht hervor, dass der größte Teil der Migranten auf Dauer finanziell unterstützt werden muss und damit eine Stabilisierung der Sozialsysteme illusorisch ist.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Grundrente in Zukunft weiter steigen werden. Somit wird die Finanzierungslücke weitaus größer sein als bisher angenommen. (JF 15. 2. 2019)

Gesundheitswesen

Für das Gesundheitswesen bedeutet der "sichere Zugang", dass allen Migranten die gleiche Versorgung zusteht, wie Einheimischen. Denn eine unterschiedliche Behandlung lässt sich kaum begründen, da diese einem „rechtmäßigen Zweck verfolgen“ müsste und frei von Diskriminierung sein muss (31a).

Nun ist es in Deutschland praktisch schon heute so, dass jeder Migrant oder Asylbewerber, der eine Versichertenkarte, die praktisch jeder bekommt, vorweisen kann, Zugang zu allen ärztlichen Leistungen und einer umfassenden medizinischen Versorgung hat. Er ist damit der einheimischen Bevölkerung gleichgestellt.
Auch deutsche Gerichte schließen sich dieser Auffassung an: 2018 klagte ein Asylbewerber aus Aserbaidschan, der die Infektionskrankheit Hepaitis C hat. Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt verurteilte die Krankenkasse dazu, die Kosten für die  kostenintensive Hepaitis C-Therapie zu übernehmen. Schließlich ist die Therapie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich. (Dtsch Arztebl 2018; 115(33-34): A-1501)
Spricht sich das Urteil rum, können sich erkrankte Personen aus Ländern, in denen eine Therapie nicht verfügbar oder unerschwinglich ist, so problemlos in Deutschland behandeln lassen.

Bezahlt werden die Leistungen von der einheimischen Bevölkerung.
Erst wenn der Migrant selbst in das Sozialsystem einzahlt, also entsprechend viel verdient, würde er sich beteiligen.

Den gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten soll Rechnung getragen werden und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in „kultureller Sensibilität geschult“ werden (15e).

Demnach muss sich nicht der Migrant den vorherrschenden Gegebenheiten und Regeln anpassen, sondern der Mitarbeiter im Gesundheitssystem denen des Migranten.
Wenn also ein Migrant es ablehnt, sich von einer Frau behandeln zu lassen, weil er kulturell so geprägt ist, wäre das demnach völlig in Ordnung: Denn die Ärztin hat dafür Verständnis zu haben, da sie ja in einer Schulung „kulturell sensibilisiert“ wurde (15e)).

Automatisch stehen Kindern der Zugang zu hochwertiger Bildung und die Möglichkeit des lebenslangen Lernens zu, ebenso wie frühkindliche Erziehung und Schulbildung sowie Berufs- und Fachausbildung (15f).

Für die Ausbildung eines Schülers an öffentlichen Schulen in Deutschland gab der Staat 2012 durchschnittlich 6300 Euro pro Schüler pro Jahr aus.
Trotz dieser Kosten fehlen zunehmend Lehrer und sind zahlreiche Schulen marode und entsprechen nicht dem aktuellen Erfordernissen.

Einwanderer in früheren Jahren waren in ihren Zielländern, z.B. bei der Auswanderung Deutscher nach Nordamerika, mit Ungerechtigkeiten und Vorurteilen aller Art konfrontiert und mussten besondere Anpassungsleistungen erbringen. Dafür wurden sie dann mit dem Erwerb von Wohlstand und sozialen Aufstieg belohnt.
Dagegen werden heute Europa und insbesondere Deutschland von „sozialen Sentimentalitäten“ („Willkommenskultur“) beherrscht, die auf der anderen Seite zu einer aggressiven Anspruchshaltung führt. Da der Mensch nicht vom Brot allein lebt, genügen auf Dauer keine materiellen Zuwendungen mehr. Man möchte auch gesellschaftliche Anerkennung. Hier entsteht ein Konflikt zur immer noch leistungsabhängigen Gesellschaft. Dadurch entsteht in bestimmten Populationen eine „nörglerische Unzufriedenheit“, die zum „Ausspielen der Rassenkarte“ und zum permanenten Beharren auf der eigenen, angeblich benachteiligten kulturellen und religiösen Identität führt.
Identitätspolitiker sehen einen klaren Fall von Diskriminierung, die durch staatlich abgesicherte Privilegien, durch Beförderungen und prestigeträchtige Zertifikate ohne vorherigen Leistungsnachweis gehoben werden muss. Das führt zu finanziellen und sozialen Belastungen, die von der in der Regel „weißen“ Mehrheitsgesellschaft getragen werden müssen, und zur fortschreitenden Absenkung gesellschaftlicher Standards.
Für das rohstoffarme Deutschland dürfte sich aus der politisch gewollten Reduzierung des Bildungsniveaus langfristig eine existentielle Gefährdung ergeben (JF 7/19)

Gefährliche Parallelgesellschaften

Im Hinblick auf das Zusammenleben mit Migranten und einheimischer Bevölkerung soll der „gegenseitige Respekt für Kultur, Tradition und Gebräuche gefördert“ werden. „Akzeptanz und Vielfalt sollen gefördert“ werden (Ziffer 32a).

Nach dieser Verpflichtung müssen sich Migranten nicht in die bestehende Gesellschaft integrieren und die einheimische Bevölkerung hat das zu akzeptieren.
Die Entstehung von Parallelgesellschaften ist dadurch vorprogrammiert. Ein Zusammenleben mit der einheimischen Bevölkerung ist so kaum möglich.

Dass sich Parallelgesellschaften ausbilden, offenbaren Zahlen, die bei Vorschuluntersuchungen 2017 erhoben wurden: Der Prozentsatz der Kinder, die bei den ausgewerteten Untersuchungen (2017) fehlerfrei Deutsch sprachen, lag stadtweit nur noch bei 8,2 Prozent. 16,4 Prozent der zukünftigen Erstklässler beherrschte sogar gar kein Deutsch.
Grund ist der steigende Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund. Die Hälfte (49,9 Prozent) der 2017 untersuchten Duisburger Kinder wuchsen mit Deutsch als Erstsprache auf. 50,1 Prozent stammten aus Haushalten, in denen eine andere Sprache gesprochen wird. In einigen Stadtteilen, so etwa in Duisburg-Marxloh, liegt der Anteil der Kinder, die nicht deutsche Muttersprachler sind, mittlerweile bei 74,7 Prozent.
Dies führt mittlerweile auch dazu, dass sich die Untersuchungen selbst verlängern, da auch die Eltern der untersuchten Kinder kein Deutsch sprechen und deshalb nicht kooperieren können. Ebenfalls auf dem Vormarsch seien zudem motorische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten.
Ähnlich sieht in Berlin aus: Rund ein Drittel der 2017 untersuchten Kinder (31.000) weisen motorische und feinmotorische Defizite auf (Stift halten, mit der Schere schneiden), sowie sind unfähig. mit Mengen umzugehen – ein Hemmnis für den späteren Rechenunterricht.
Am stärksten von diesen Defiziten betroffen seien arabischstämmige Kinder. (Welt online 7.2.2019)
Dabei handelt es sich aber nicht um ein Versagen der deutschen Integrationsbemühungen, sondern um das Desinteresse der Migranten an sich.

Kampf der Kulturen

Viele Kulturen auf engstem Raum führen zu interkulturellen Konflikten. Es kommt zu verbalen und gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Mitte Juni 2020 erreichten uns Meldungen aus Frankreich. Dort kommt es seit Jahren in den Vorstädten der Hauptstadt Paris oder der Küstenmetropole Marseille häufiger zu Zusammenstößen mit der Polizei.
Nun werden gewalttätige Auseinandersetzungen aus einem Vorort der Stadt Dijon in der eher beschaulichen Region Burgund im Osten des Landes gemeldet. Seit mehreren Nächten randalieren rivalisierende Gruppen von Tschetschenen und Bewohnern der Vorstadt mit nordafrikanischen Wurzeln mit Schlagstöcken, Sturmgewehren und Kriegswaffen. Dabei ging es offenbar um Rache für einen aus Tschetschenien stammenden 16-Jährigen, der brutal angegriffen worden sein soll. Bei den Zusammenstößen wurde der Inhaber einer Pizzeria durch Schüsse schwer verletzt. Autos wurden angezündet. (WO 16.6.2020)

Das Negative daran ist, dass einheimische Polizeikräfte gezwungen sind, diese importierten Auseinandersetzungen zu schlichten, um nicht dem Pöbel die Straße zu überlassen und so noch mehr Tote und Verletzte in Kauf zu nehmen. Dazu müssen Polizisten und Einsatzkräfte ihr Leben aufs Spiel setzen, was vermeidbar wäre. Außerdem sollte man sich bewusst sein, dass jeder Polizeieinsatz Zeit und Geld kostet. Geld, das zuvor die Erwerbstätigen unseres Landes als Steuern dem Staat anvertraut haben, in der Hoffnung, dass er damit besonnen und vertrauensvoll umgeht.

 

Toleranz wird vorausgesetzt und gefordert. Intoleranz gegenüber Migranten soll verurteilt und bekämpft werden (Ziffer 33).

Aber: Übersetzt heißt das Wort Toleranz einfach nur Duldung: Achtung und Duldung gegenüber anderen Auffassungen, Meinungen und Einstellungen. Toleranz funktioniert aber nicht nur als Einbahnstraße, sondern auch in umgekehrter Richtung. Auch gegenteilige Meinungen und Einstellungen dürfen Toleranz einfordern.

Hinsichtlich der Berichterstattung der Medien über die Migration soll eine „unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung“ gefördert werden. Medien, die nicht angemessen berichten, soll die „öffentliche Finanzierung entzogen“ werden (Ziffer 33c).

Aber wer legt fest ob es sich bei der Berichterstattung um Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder nur berechtigte Kritik gegenüber Migranten handelt.
Das funktioniert nur, wenn Beiträge und Meinungen zensiert werden.
Das aber widerspricht dem Recht der freien Meinungsäußerung.
Ist demnach – je nach politischer Einstellung – mangelnde Migrationsbegeisterung oder starke Islam-Euphorie auch schon rassistisch anzusehen?

Ebenfalls soll Behörden untersagt werden, „Migrantenprofile aufgrund der Rasse, der Ethnie oder der Religion“ zu erstellen (Ziffer 33d).

Damit werden aber z.B. die Arbeit von Polizei und Kriminalamt stark eingeschränkt und die Aufklärung von Straftaten behindert.
Straftaten werden so z.B. in der öffentlichen Wahrnehmung, der einheimischen Bevölkerung zugeschrieben, obwohl sie überwiegend von Migranten (z.B. Judenhass) oder im Namen einer bestimmten Religion begangen werden.
Das widerspricht einer objektiven Berichterstattung.

Aktuell (2019) werden antisemitischer Delikte als Teil der politisch motivierten Kriminalität durch die Polizei erfasst, sofern sie angezeigt werden. Diese werden aber grundsätzlich als rechtsmotiviert eingestuft. Und das bereits, wenn sie keinem anderen Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden können und keine Anhaltspunkte gegen eine rechtsgerichtete Tat sprechen. Eine Erfassung der Ethnie der Täter erfolgt offiziell nicht. Folglich ist die Statistik der Polizei in Hinblick auf die Täter verzerrt, wenn z.B. berichtet wird, dass in Deutschland antisemitische Straftaten zunehmen oder in Deutschland der Antisemitismus wieder salonfähig werde. Aber in Gesprächen mit jüdischen Organisationen wird immer wieder berichtet, dass Jüdinnen und Juden Antisemitismus von Muslimen als größer werdendes Problem wahrnehmen. (Welt online 10.1.2019)
(Welt online 14.1.2019)
Dieser Antisemitismus von Muslimen ist ein großes Problem, da er in muslimischen Ländern von Geburt an vorgelebt wird durch Eltern, Freunde, Schule und dem Staat. Ein wichtiger Punkt im Interesse des Iran ist die Vernichtung von Israel und seiner Bevölkerung. (Welt online 13.1.2019) (Welt online 22.1.2019)

In Frankreich ist die Zahl antisemitischer Straftaten zuletzt drastisch gestiegen. 2018 wurden nach Zahlen des französischen Innenministeriums 541 Übergriffe registriert. Das entspricht einem Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Der Antisemitimus breitet sich aus wie ein Gift“, kommentierte der französische  Innenminister Christophe Castaner die alarmierenden Zahlen.
Seit Jahren schon warnt der französische Philosoph Finkielkraut vor den Folgen der Masseneinwanderung. In seinem Essay „Die unglückliche Identität“ aus dem Jahr 2013 kritisierte er die „Blindheit“ vieler Linker, die den Antisemitismus der zweiten und dritten Generation der nordafrikanischen und arabischen Einwanderer „nicht sehen wollen“. „Die gegenwärtigen Hasser im Internet sind keine Identitären, sondern leider Leute, die von der extremen, gutmeinenden Linken kommen“, so Finkielkraut  im „Figaro“.
(Welt online 18.2.2019)

Wir verpflichten uns zu einer „gegenseitigen Anerkennung ausländischer Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten“ (Ziffer 18a).

Dabei stellt sich die Frage, wie die Gleichbehandlung mit Deutschen und ihren Abschlüssen gewährleistet werden soll. Denn es ist bekannt, dass kaum eine Berufsausbildung der Welt den Standards einer deutschen Lehre entspricht. Ein Ingenieur aus Ghana ist nach deutschen Standards vermutlich kein Ingenieur.
Ist demnach zu befürchten, dass die deutschen Standards abgesenkt werden?
Und wie soll überprüft werden, ob die im Ausland erworbenen echt sind und dem deutschen Standard entsprechen? In einem Fernsehbericht vom 29. 1. 2019 wurde gezeigt, wie einfach es für osteuropäische Pflegekräfte ist, sich gefälschte Zeugnisse zu beschaffen. Man muss dafür nur 1250,-€ ausgeben und erhält das Zeugnis welches für eine Anerkennung und Arbeit in Deutschland nötig ist. (RTL 29.1.2019)

Belohnung für gescheiterte Abenteurer

Falls Migranten in ihr Heimatland zurückkehren möchten, soll die Rückkehr „würdevoll“ sein und eine „nachhaltige Reintegration“ beinhalten (Ziffer 37).
Diese kann auf eine finanzielle Unterstützung basieren (37b).

Ein Beispiel: Ein Mann aus Ghana erhält z.B. 2600,-€ wenn er freiwillig zurückkehrt („Johns Rückkehr nach Ghana“, Dokumentation, ARTE, 2018). Das entspricht dem doppelten Jahreseinkommen in Ghana (Jahreseinkommen: 1319,-€, Monatsgehalt: 110,-€).
Wenn ein Abenteurer, der nach Europa aufbricht, nach 2 Jahren mit einem doppelten Jahresgehalt nach Hause kommt, setzt das mit Sicherheit Anreize bei anderen Menschen, diese Reise ebenfalls zu versuchen. Damit wird Migration zunehmen und beschleunigt.

Von Bund und Ländern in Deutschland werden „Programme für Rückkehrer“ angeboten. Den Rückkehrwilligen soll damit geholfen werden, die Voraussetzungen für eine Heimreise zu erfüllen. Die Reisekosten werden übernommen, und je nach Fall kann es eine weitere Reisebeihilfe und auch ein Startgeld für das neue Leben im Heimatland geben. 2017 betrug der Etat dafür etwa 70 Millionen (!) Euro. Asylbewerber, die vor dem Abschluß ihres Verfahrens freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, erhalten eine Zahlung aus dem „StarthilfePlus“-Programm in Höhe von 1.200 Euro (Stufe 1). Wenn sie sich nach ihrer Ablehnung gegen Rechtsmittel entscheiden und zurückkehren, bekommen sie noch eine Prämie von 800 Euro (Stufe 2). Im vergangenen Jahr (2017) machten rund 10.000 Asylbewerber von den Zahlungen Gebrauch. Die meisten Empfänger kamen aus dem Irak (2.261), Rußland (1.307) und Afghanistan (951). (JF 5.7.2018)

Ab September 2018 wurde die StarthilfePlus um die Sonderaktion „Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!“ erweitert. Damit konnten Ausländer ohne Bleiberecht einen zwölfmonatigen Wohnkostenzuschuss im Wert von bis zu 3000 Euro zusätzlich erhalten. Ausreisende Familien konnten zusätzlich bis zu 3000 Euro für Renovierungsarbeiten oder für die Grundausstattung von Küche und Bad bekommen, Einzelpersonen konnten diese Sachleistungen bis zu einem Wert von 1000 Euro beantragen. Insgesamt wurden letztlich mehr als 600 Personen mit dieser Sonderaktion 2018 gefördert. (Welt online, 20.1.2020)


2016 nahmen 54.006 Personen, 2017 29.522 Personen und von Januar bis Ende November 2018 nur noch 15.089 Personen das Angebot in Anspruch.
Sehr erfolgreich scheinen diese Programme nicht zu sein. Mit 33 Millionen Euro konnte für die Programme im Jahr 2017 nur gut die Hälfte des im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Geldes abgerufen werden. (Welt Online 14. 1. 2019)
Bedenkt man, dass das Jahresdurchschnittseinkommen in Syrien 1243,- € bzw. das Monatseinkommen 112,- € beträgt (laenderdaten.info), ist ein Leben in Deutschland auch ohne Arbeit weitaus lukrativer. Hier bekommt man bereits mehr Kindergeld (2018 monatlich 194,-€), als man durch eigene Arbeit in Syrien monatlich verdient.

Die mit der Ausreiseförderung entstehenden Kosten von bis zu einigen Tausend Euro pro Fall werden häufig problematisiert, allerdings sind sie viel billiger als Abschiebungen, die regelmäßig mit deutlich mehr als 10.000 Euro zu Buche schlagen. Doch auch solche Beträge sind wenig im Vergleich zu den Kosten, die abgelehnte Asylbewerber bei dauerhaftem Verbleib in Deutschland verursachen. (Welt online, 20.1.2020)

Demnach kostet eine Abschiebung mehr, als mancher Rentner in Deutschland in einem Jahr an Rente bekommt. Anstatt Rentnern ein lebenswürdiges Dasein im Alter zu garantieren, verschleudert die Regierung die Steuergelder an abenteuerlustige Migranten.

Die großzügige finanzielle Unterstützung durch den deutschen Steuerzahler bringt aber zusätzliche Anreize für Migranten, wieder zurückzukommen und sich das Geld noch einmal abzuholen. Es lässt sich nachweisen, dass abgeschobene oder freiwillig ausgereiste Asylbewerber in großer Zahl wieder zurück nach Deutschland kommen.
Wie WELT im Herbst berichtete, hielten sich mit Stand 30. September 2019 mehr als 28.000 Asylbewerber, die seit 2012 eingereist waren und einen Antrag gestellt hatten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten, inzwischen wieder im Land auf – und hatten einen weiteren Asylantrag gestellt. (Welt online, 20.1.2020)

„Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus“ sollen „Zugang zu Sozialschutz“ erhalten sowie „Grundleistungen“ bekommen (Ziffer 22).

Bezieht sich das nur auf legal zugewanderte „Arbeitsmigranten“? Und bekommen diese dann auch Hartz IV?

Migranten soll die Möglichkeit gegeben werden, Geld schnell und kostengünstig in ihre Herkunftsländer überweisen zu können (Ziel 20, Ziffer 36). Kostengünstig bedeutet, dass die „Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als drei Prozent“ zu senken sind. Banken werden dabei mit „Steuerbefreiungen oder -anreize in Bezug auf Rücküberweisungen“ gelockt (Ziffer 36d).

Geldüberweisungen sind sicher im Sinn der Familien und das Geld kommt so direkt bei den bedürftigen Familien an. Es fördert aber die Einwanderung nach Deutschland, da hier die Migranten viel Taschengeld erhalten. In Deutschland erhält ein alleinstehender Asylbewerber nach 15 Monaten etwa 392 Euro, was dem Sozialhilfesatz entspricht (Merkur.de, 2.9.2016).

Auch wenn die Lebenshaltungskosten in Deutschland höher sind, entspricht das z.B. dem dreifachen Monatseinkommen in Ghana.

Seit den 80ern wächst die Zahl der Migranten – und damit nehmen die Geldzahlungen in die Herkunftsländer zu: Nach Angaben der Weltbank verdoppelte sich die Summe der Rücküberweisungen weltweit von 1990 bis 2000, im Folgejahrzehnt vervierfachte sie sich sogar. Im vergangenen Jahr (2017) summierten sie sich auf 466 Milliarden Dollar weltweit und übertrafen damit das Volumen der staatlichen Entwicklungshilfe (rund 150 Milliarden Dollar) um das Dreifache.
Deutschland spielt bei diesen privaten Geldtransfers eine wichtige Rolle, nur aus den USA, Saudi-Arabien und der Schweiz werden noch größere Summen von Migranten in ihre Heimatländer überwiesen. 2016 flossen laut Bundesregierung 17,7 Milliarden Euro von hier lebenden Migranten in ihre Herkunftsländer – ein Anstieg um mehr als 30 Prozent im Vergleich zu 2010. Dabei dürfte die Summe noch höher sein, weil viele Geldscheine mit der Post verschickt oder Freunden mitgegeben werden. Auch wenn bei einem Heimatbesuch der Familie ein paar Scheine überreicht werden, steht das in keiner Bilanz.

Der Entwicklungshilfeetat beträgt dagegen nur 6,5 Milliarden Euro.
Unter Entwicklungsökonomen wird seit Langem gestritten, ob die finanziellen Transfers zur Lösung der Armutsproblematik in den Entwicklungsländern beitragen. Befürworter sprechen von einer Win-win-Situation: Die Zahlungen gehen direkt an Einzelne und an Familien. Sie fließen nicht in einen möglicherweise korrupten Staatsapparat, sondern erhöhen direkt das verfügbare Haushaltseinkommen. Aber die Rücküberweisungen haben auch ihre Schattenseiten: Meist profitieren nicht die Ärmsten, denn sie haben in der Regel keinen finanziellen Spielraum, um Angehörige ins Ausland zu schicken.

Die Länder verlieren gerade die vergleichsweise gut ausgebildeten Menschen.

Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Afrobarometer von 2019 zufolge erwägen 37 Prozent der Afrikaner eine Auswanderung.
44 Prozent der Befragten geben die Suche nach Arbeit als wichtigsten Grund für Emigration an, die Flucht vor Armut liegt mit 29 Prozent deutlich dahinter.
Interessanterweise ist der Anteil der Afrikaner ohne Armutserfahrung, die Migration erwägen, mit 35 Prozent ähnlich hoch wie bei Afrikanern, die ein hohes Niveau an Armut erlebt haben (37 Prozent).
Dazu passt auch, dass ein besonders hohes Ausbildungsniveau und ein Leben im urbanen Umfeld Emigrations-Überlegungen befördern. Die Herkunftsländer seien in Gefahr, „ihre am besten ausgebildeten, motivierten und kreativen junge Leute zu verlieren“, schreiben die Autoren der Studie. (WO 28.3.2019)

Weil sich in der Vergangenheit zeigte, dass die afrikanischen Auswanderer meist überdurchschnittlich qualifiziert und wohlhabend sind – gemessen am niedrigen Niveau ihrer Herkunftsgesellschaften – fürchten viele Entwicklungsökonomen einen dauerhaften Braindrain. In dieser Abwanderung der Leistungsfähigen sehen die SVR-Forscher aber kein grundsätzliches Problem, weil sich durch die Fortgezogenen auch viele Entwicklungschancen für die Herkunftsländer böten, etwa durch Wissenstransfer oder Rücküberweisungen erfolgreicher Auswanderer. In einigen Bereichen sei der Braindrain allerdings enorm.
Ein Beispiel ist die die Auswanderung von nigerianischen Medizinern. Nur die Hälfte der in Nigeria registrierten Ärzte praktizierte innerhalb des Landes, was primär auf die enorme Abwanderung zurückgeführt werden kann. Dadurch wird das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Verhältnis zwischen Ärzten und Gesamtbevölkerung (1:600) in Nigeria deutlich unterschritten. Ein Grund für den Braindrain sei die geringe Vergütung.

Auch die europäischen Staaten, die selbst viel zu wenige Ärzte ausbilden, werben viele Mediziner aus ärmeren Ländern ab. Laut Jahresgutachten war zwischen 2010 und 2016 rund die Hälfte aller emigrierten Allgemeinärzte aus Nigeria in Europa tätig, gefolgt von Nordamerika und dem übrigen Afrika. Besonders Großbritannien setzt stark auf in ärmeren Ländern ausgebildetes medizinisches Personal. Knapp fünf Prozent aller im Ausland ausgebildeten Ärzte stammen auf Nigeria, der gesamte afrikanische Kontinent als Herkunftsregion macht rund 17 Prozent aus. (Welt online 28.4.2020)

Ein weiteres Beispiel für die Abwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte zum Schaden des Auswanderungslandes:

Mit Stichtag 31. 12. 2017 arbeiteten in Deutschland 45.370 ausländische Ärzte. 21.948 der berufstätigen ausländischen Ärzte stammen nach Angaben der Bundesärztekammer aus Staaten der Europäischen Union. 10.300 kommen aus Asien und 8.341 aus anderen Nicht-EU-Ländern. Mit 4.164 Ärzten stellen Rumänen die größte Gruppe unter den ausländischen Kollegen, gefolgt von Syrern (3.371) und Griechen (2.777), den Österreichern (2.287), Russen (2.054), Polen (1.890), Ungarn (1.597), Bulgaren (1.570). (HNONachrichten, Ausgabe 6/2018)

Die Ausbildung eines Mediziners kostet hierzulande im Schnitt 200 000 Euro. Die Zahlen entsprechend umgerechnet hat Deutschland zum Beispiel dem „EU-Armenhaus“ Rumänien 832 Millionen Euro und dem bürgerkriegsgeplagten Syrien 674 Millionen Euro entzogen.

Für Deutschland hat das den positiven Effekt, dass dadurch der Ärztemangel bekämpft wird. Die ausländischen Ärzte überzeugt ein in Deutschland höheres Gehalt als im Herkunftsland. Auf der anderen Seite wandern die Ärzte aus den Ländern ab, in denen sie eigentlich dringend gebraucht werden: Syrien, Rumänien, Griechenland, Russland usw. Folglich wird sich die Gesundheitsversorgung in diesen Ländern eher verschlechtern, obwohl eine Verbesserung dort dringend notwendig wäre. Denn eine schlechte Versorgung führt eher dazu, dass Menschen ihre Heimat verlassen möchten.

Unter der Überschrift „Serbien blutet aus – und Deutschland profitiert“ konnte man 2/2019 lesen, dass jährlich 50 000 bis 70 000 Serben ihr Land verlassen. Ärzte, Handwerker, Pflegekräfte, Schweißer, Reinigungskräfte, Friseure und Busfahrer gehen nach Deutschland, Österreich oder Skandinavien, wo sie dringend gesucht werden. Währenddessen blutet das kleine Serbien mit seinen etwa sieben Millionen Einwohnern aus. (Welt online 5.2.2019)

Hinzu kommt: Die Herkunftsländer können von den hohen Geldzuflüssen abhängig werden und verzichten dann möglicherweise darauf, selbst Initiativen zu ergreifen.
So beruhten 2013 rund 42 Prozent des Bruttoinlandsproduktes von Tadschikistan auf Rücküberweisungen.
Für die deutsche Abschiebepolitik werfen die Rücküberweisungen große Probleme auf. Denn das starke Interesse vieler armer Herkunftsstaaten an diesen Geldflüssen ist ein wichtiger Grund für die mangelnde Rücknahmebereitschaft ihrer Staatsbürger.
Der Asylrechtler Daniel Thym argumentierte kürzlich, „das beste Rücknahmeabkommen“ bringe „den Europäern wenig, wenn die Westafrikaner sich nicht daran halten, weil die Rücküberweisungen von Migranten höher sind als die Entwicklungshilfe“ (WELT online 10.12.2018)
Wird Geld überwiesen, steht dieses den Migranten, die in Deutschland leben, hier nicht mehr zur Verfügung.
Zwangsläufig müssen sie ihren Lebensunterhalt mit anderen Mitteln decken. Sie treten damit in direkte Konkrenz zu deutschen Bedürftigen: So werden z.B. die Tafeln, also die kostenlose Ausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige, zunehmend von Migranten und Flüchtlingen besucht.

Auffälliger Weise wird im Migrationspakt nicht mehr zwischen Kriegsflüchtlingen und Arbeitsmigranten unterschieden. Beide scheinen die gleichen Rechte zu haben.

Es fällt auf, dass es im UN-Migrationspakt vor allem um die Rechte von Zuwanderern geht.
Pflichten der Migranten werden kaum thematisiert.
Pflichten, wie zum Beispiel sich bewusst keinen lebensgefährlichen Risiken auszusetzen, oder seine Identität nachweisen zu können, aber auch im Zielland nicht unterzutauchen oder sich der Registration zu entziehen, spielen im Pakt kaum eine Rolle.